Zwangsgedanken und Zwangshandlungen

Zwangsgedanken und Zwangshandlungen

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Was sind Zwangsgedanken und Zwangshandlungen?

Definition

Zwangsgedanken

Zwangsgedanken (Obsessionen) sind unerwünschte, aufdringliche und sich wiederholende Ideen, Vorstellungen oder Impulse, derer man sich nicht entledigen kann. Sie beschäftigen die Betroffenen immer wieder und werden meistens als belastend, einschüchternd bzw. bedrohlich erlebt. Am häufigsten handelt es sich um Ängste vor Verschmutzung oder Krankheiten sowie übertriebene Zweifel.

Zwangshandlungen

Zwangshandlungen (Zwänge) sind Handlungen, zu denen Personen sich ständig gezwungen fühlen, auch wenn sie einsehen, dass sie eigentlich sinnlos sind. Diesem Verhalten liegt die Furcht vor einer vermeintlichen Gefahr zugrunde, die durch die Zwangshandlung abgewendet werden soll. Die Zwangshandlungen mindern das Gefühl von Unbehagen/Angst, das die Person in verschiedenen Situationen verspürt (beispielsweise bei Waschzwang das Gefühl, schmutzig zu sein). Am häufigsten sind zwanghafte Kontrollrituale und Waschrituale.

Zwangsgedanken und -handlungen treten meist in Kombination auf.

Häufigkeit

  • Von Zwangsstörungen sind im Lauf ihres Lebens 1–3 % der Menschen betroffen.
  • Das mittlere Ersterkrankungsalter liegt bei 20 Jahren.
  • Beide Geschlechter sind ähnlich häufig betroffen.

Begleiterkrankungen

  • Die Patient*innen suchen oft Rat wegen anderer Probleme (z. B. trockene Haut oder Ausschlag durch übermäßiges Händewaschen).
  • Zwangsstörungen sind häufig von anderen psychischen Erkrankungen begleitet, v. a. Depressionen und Angststörungen.

Was kann die Ursache sein?

Häufige Ursachen

  • Zwangsstörung
    • Die Betroffenen versuchen, die Zwangsgedanken zu unterdrücken oder zu ignorieren. Sie erkennen, dass die Gedanken ihre eigenen sind.
    • Zwangshandlungen werden ausgeführt, um Unbehagen oder Angst zu reduzieren. Die Betroffenen sehen ein, dass die Gedanken/Handlungen übertrieben oder unvernünftig sind.
    • Die Gedanken/Handlungen verursachen großes Unbehagen, nehmen viel Zeit in Anspruch und wirken sich negativ auf den Alltag, das Arbeitsleben oder soziale Aktivitäten oder Beziehungen aus.
  • Pathologisches Horten
    • Die Erkrankung wird umgangssprachlich auch als „Messie-Syndrom“ bezeichnet. Sie ist gekennzeichnet durch anhaltende Schwierigkeit, sich von Gegenständen zu trennen und ein „Vermüllen“ der Wohnung. Manche Betroffene beschaffen Gegenstände auch durch exzessives Kaufen und/oder Sammeln.
    • Meistens schämen sich die Betroffenen für ihr Verhalten.
  • Soziale Phobie und spezifische Phobien
    • Eine Gruppe von Erkrankungen, bei denen Angst nur oder überwiegend in bestimmten, genau definierten Situationen auftritt, die keine wirkliche Gefahr darstellen. Als Folge davon werden diese Situationen gemieden oder mit Furcht ertragen.
    • Im Unterschied zur Zwangsstörung versuchen die Betroffenen nicht, die Angst durch Zwangshandlungen zu mindern.
  • Generalisierte Angststörung
    • Die Betroffenen machen sich übertriebene Sorgen und haben fast ständig Angst.
    • Die Gedanken und Sorgen drängen sich jedoch nicht wie bei einer Zwangsstörung unwillkürlich auf.
  • Depression
    • Depressive Symptome treten häufig in Verbindung mit Zwangsgedanken und Zwangshandlungen auf.
    • Zwangssymptome können auch mit einer bipolaren Störung einhergehen.
    • Eine Depression ist durch eine gedrückte Grundstimmung, Müdigkeit und Antriebslosigkeit, Interessenverlust und Freudlosigkeit sowie Grübeln, Schuldgefühle und Angst gekennzeichnet.
    • Im Unterschied zur Zwangsstörung richten sich die Gedanken eher auf die Vergangenheit und drängen sich nicht auf.
  • Impulskontrollstörungen
    • Körperbezogene Wiederholungszwänge sind z. B. Haareausreißen (Trichotillomanie), Nägellauen, zwanghaftes Zupfen oder Quetschen der Haut (Dermatillomanie) bei Akne.
    • Auch pathologisches Glücksspiel und zwanghaftes Stehlen (Kleptomanie) gehören zu den Impulskontrollstörungen.

Seltene Ursachen

  • Schizophrenie
    • Bei der Schizophrenie können Zwangsgedanken und Zwangshandlungen auftreten. Die Zwangsgedanken werden von den Betroffenen als von Anderen kommende (keine eigenen) Gedanken wahrgenommen und nicht als übertrieben oder unvernünftig empfunden. Zwangshandlungen haben einen stark stereotypen Charakter.
    • Die Schizophrenie ist allgemein durch grundlegende und charakteristische Veränderungen im Denken und in der Wahrnehmung geprägt sowie durch unangemessene und abgestumpfte Gefühlsreaktionen. Auch Wahnvorstellungen und Halluzinationen können auftreten.
  • Tics und Tourette-Syndrom
    • Zwangsstörungen und Tourette-Syndrom treten oft gleichzeitig auf.
    • Das Tourette-Syndrom ist gekennzeichnet durch unkontrollierbare Tics (Zucken), unwillkürliche Laute (Räuspern, Schmatzen, Grunzen) und/oder Koprolalie (zwanghaftes Wiederholen vulgärer Wörter oft sexuellen Inhalts mit lauter Stimme).
  • PANDAS
  • Zwangssymptome, die auf einer Gehirnerkrankung beruhen.
    • Bei Demenz können verschiedene Verhaltensstörungen und psychische Symptome auftreten.
    • Nach einer Hirnverletzung können kognitive Beeinträchtigungen und Zwangssymptome auftreten.
    • Auch bestimmte Erkrankungen des Gehirns können mit Zwangssymptomen einhergehen, z. B. Parkinson-Syndrom und Hirntumore.
  • Zwangssymptome nach dem Konsum von Kokain, Amphetaminen oder anderen Stimulanzien

Wann sollten Sie ärztliche Hilfe suchen?

Stellen Sie Zwangsgedanken oder Zwangshandlungen fest, die Ihr Leben erheblich einschränken, sollten Sie ärztlichen Rat suchen.

Untersuchungen

Ärztliche Untersuchung

  • Durch verschiedene Fragen lassen sich Zwangssymptome erkennen. Ärzt*innen beurteilen Ausmaß und Schwere der Krankheit.
  • Evtl. werden Bezugspersonen und Angehörige in die Befunderhebung einbezogen.
  • Zudem erfolgt eine allgemeine körperliche Untersuchung.

Weitere Untersuchungen

  • Bei Patient*innen, die Zwangssymptome erstmals im Alter von über 50 Jahre zeigen, können bildgebende Untersuchungen (CT oder MRT) sinnvoll sein.

Überweisung an Spezialist*innen

  • Bei Verdacht auf eine Zwangsstörung oder andere psychische Störung werden Sie zu einer psychiatrischen oder psychotherapeutischen Praxis überwiesen.
  • Eine schwere Erkrankung kann auch im Krankenhaus behandelt werden.
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