„Ist ein Arzt an Bord?“ – Medizinische Notfälle im Flugzeug
„Ist ein Arzt an Bord?“ – Medizinische Notfälle im Flugzeug
Dieser Artikel wird Ihnen bereitgestellt von Deximed. Mehr erfahren
Häufigkeit
Grundsätzlich können an Bord eines Flugzeugs alle Arten von medizinischen Notfällen auftreten, darunter auch Fälle, die eine rasche Versorgung in einem Krankenhaus erfordern. Ärzt*innen, Pflegekräfte und sonstige medizinische Fachkräfte an Bord können in solchen Fällen darum gebeten werden, Hilfe zu leisten. Solche Situationen stellen besondere Anforderungen an die Helfer*innen: Sie befinden sich in einer Höhe von 9.000–12.000 m, der Zugang zu medizinischer Ausstattung ist begrenzt und die nächste Klinik oft Stunden entfernt.
Medizinische Notfälle traten im Zeitraum 2008–2010 bei 1 von 604 Flügen auf. Diese Häufigkeit ist jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach zu niedrig eingeschätzt, da viele kleinere Zwischenfälle nicht erfasst werden. Laut einer Studie, die auf Daten aus den Jahren 2009–2013 beruht, traten je 1 Mio. Passagiere 24–130 Notfälle auf. Ausgehend von einer weltweiten Fluggastzahl von 4 Mrd. pro Jahr wird geschätzt, dass in Flugzeugen täglich 260–1.420 medizinische Notfälle auftreten.
In mehreren Studien werden folgende Arten von Notfällen als die häufigsten genannt:
- Ohnmacht oder Beinahe-Ohnmacht (33 %)
- Magen-Darm-Erkrankungen (15 %)
- Atembeschwerden (10 %)
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen (7 %)
- Herzstillstand (0,2 %)
Dazu kommen neurologische und psychiatrische Erkrankungen, Infektionskrankheiten und Verletzungen durch Unfälle. Eine Zwischenlandung des Flugzeugs aufgrund des medizinischen Notfalls ist in gut 4 % der Fälle nötig.
Körperliche Veränderungen während einer Flugreise
Linienflugzeuge fliegen in einer Höhe von 9.000–12.000 m. Der Luftdruck in der Kabine entspricht dem in einer Höhe von 1.500–2.400 m. Dieser niedrigere Druck führt zu einer Ausdehnung der Luft in geschlossenen, gashaltigen Räumen im Körper wie z. B. den Nebenhöhlen, dem Mittelohr und dem Darm. In einer Höhe von 2.400 m nimmt das Volumen von Gasen in einem geschlossenen Raum um ca. 30 % zu. Höhenänderungen führen bei Patient*innen, insbesondere solchen mit Entzündungen der oberen Atemwege oder Infektionen wie Nasennebenhöhlen- oder Mittelohrentzündungen, zu Beschwerden.
In der Flugzeugkabine herrscht ein niedrigerer Sauerstoffdruck als auf dem Boden, was bei gesunden Personen zu einem leichten Sauerstoffmangel führt. Bei Passagieren mit Lungenerkrankungen kann dies Atembeschwerden hervorrufen.
Häufig treten aufgrund mangelnder Bewegung und des geringen Umgebungsluftdrucks Wassereinlagerungen, z. B. in den Beinen, auf.
Langes Sitzen und der niedrigere Sauerstoffgehalt der Kabinenluft begünstigen auch die Bildung von Blutgerinnseln. Unter Expert*innen besteht jedoch Uneinigkeit darüber, wie bedeutsam dieses Risiko ist. Ein etwaiges Blutgerinnsel im Unterschenkel (tiefe Venenthrombose) oder in der Lunge (Lungenembolie) entwickelt sich in der Regel Stunden bis Tage nach dem Flug. Bei langen Flügen oder bei mehreren aufeinanderfolgenden Flügen im Rahmen einer Reise kann es jedoch auch während des Flugs auftreten.
Die trockene Luft im Flugzeug kann bei den Passagieren zu einem Flüssigkeitsmangel (Dehydratation) beitragen.
Medizinische Ausstattung in einem Flugzeug
Die Anforderungen an die notfallmedizinische Ausstattung („Emergency Medical Kit“) an Bord können je nach Land und Fluggesellschaft unterschiedlich sein. In der Regel ist die Ausstattung für grundlegende medizinische Maßnahmen, zum Stillen von Blutungen und zur intravenösen Verabreichung von Medikamenten oder Flüssigkeit vorhanden. In Europa ist der Umfang der medizinischen Ausstattung an Bord von der European Aviation Safety Agency (EASA) und den Joint Aviation Authorities (JAA) festgelegt.
Das Emergency Medical Kit JAR enthält als Minimalstandard für Flugzeuge mit mehr als 30 Passagieren und einer Flugzeit von mehr als 60 Minuten:
- Medikamente: Kortison, Medikamente gegen Erbrechen, antiallergische Medikamente, krampflösende Mittel, bronchienerweiternde Medikamente, Herzmedikamente, entwässernde Mittel, Adrenalin, Schmerzmittel, Glukose, Beruhigungsmittel und Medikamente, die die Muskelspannung der Gebärmutter beeinflussen.
- Materialien: Spritzen und Nadeln, Beatmungsschläuche, Stauschlauch, Einmalhandschuhe, Blasenkatheter
- Geräte: Blutdruckmessgerät
Bei vielen Fluggesellschaften geht die medizinische Ausrüstung über diese Minimalanforderungen hinaus. Bei der Lufthansa werden z. B. Infektionsschutz-Sets mitgeführt. Auf Flugreisen in die USA sind zusätzlich u. a. Defibrillatoren (AED) vorgeschrieben.
Die Ausstattung befindet sich an mehreren Orten innerhalb des Flugzeugs.
Bodengestützte medizinische Beratung
Das Kabinenpersonal absolviert jedes Jahr ein Erste-Hilfe-Training. Dabei wird es regelmäßig in der Herz-Lungen-Wiederbelebung, der Verwendung von Defibrillatoren und dem Umgang mit bestimmten Erkrankungen und Geburten geschult.
Da sich nicht bei allen Flügen medizinisches Fachpersonal an Bord befindet, haben die meisten Fluggesellschaften Verträge mit einem medizinischen Dienst am Boden abgeschlossen, der bei Notfällen kontaktiert werden kann. Bei einem medizinischen Notfall an Bord wird die Pilotin/der Pilot verständigt, die/der dann über Funk oder Satellit Kontakt mit der Bodenstation herstellt. Ein Mitglied des Kabinenpersonals dient als Informationsvermittler zwischen den Personen an Bord und dem medizinischen Zentrum am Boden.
Freiwillige medizinische Helfer*innen
Je nach den Richtlinien der Fluggesellschaft kann das Kabinenpersonal eventuell medizinisch erfahrene Fluggäste um Hilfe bitten. Medizinisch kompetente Mitreisende, die ihre Hilfe anbieten, müssen ihre medizinische Ausbildung in der Regel nicht nachweisen. Die freiwilligen Helfer*innen sollten ihre eigene Fähigkeit zur Leistung medizinischer Hilfe kritisch beurteilen und sollten nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Substanzen stehen.
Meist besteht die Hauptaufgabe der freiwilligen medizinischen Helfer*innen darin, Informationen zu sammeln, den kranken oder verletzten Fluggast zu untersuchen und einzuschätzen, eventuell die Kommunikation mit dem medizinischen Dienst am Boden zu unterstützen und bei Bedarf Medikamente zu verabreichen oder medizinische Maßnahmen durchzuführen.
Das Kabinenpersonal nimmt häufig erst die Hilfe des medizinischen Teams am Boden in Anspruch, bevor es sich an Passagier*innen an Bord wendet.
Rechtliche und ethische Fragen
Ärzt*innen (bzw. Pflegekräfte oder sonstige medizinische Fachkräfte), die freiwillig Hilfe leisten, begründen ein Arzt-Patienten-Verhältnis mit den damit einhergehenden Pflichten und Haftungsrisiken. Die Haftung richtet sich in der Regel nach den Gesetzen des Landes, in dem das Flugzeug registriert ist, doch auch das Recht des Landes, in dem es zu dem Zwischenfall kommt oder aus dem die beteiligten Parteien stammen, kann angewendet werden.
In den USA schützt der Aviation Medical Assistance Act („Good Samaritan“) Passagiere, die medizinische Hilfe leisten, vor Haftungsansprüchen. Davon ausgenommen sind Fälle grober Fahrlässigkeit oder bewusster Fehlbehandlung. Außerhalb der USA wird die Haftung durch das internationale öffentliche Recht oder Privatrecht oder durch nationale Gesetze geregelt.
Für eine medizinisch ausgebildete Person, die in einem medizinischen Notfall an Bord eines Flugzeugs Hilfe leistet, sind die rechtlichen Risiken sehr gering.
Unabhängig von der Rechtslage sehen es die meisten Ärzt*innen als ihre ethische Pflicht an, zu helfen, und in vielen europäischen Ländern wird erwartet, dass Ärzt*innen dieser ethischen Verpflichtung zur Hilfeleistung nachkommen. In Deutschland besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Notfallhilfe.
Die Helfer*innen müssen beurteilen, ob sie in der Lage sind, Hilfe zu leisten. Alkoholkonsum oder die Einnahme von bestimmten Medikamenten kann dazu führen, dass die betreffende Person nicht zur Hilfeleistung geeignet ist.
Medizinisches Fachpersonal, das während eines Fluges Hilfe leistet, wird um die Angabe des Namens gebeten. Diese Angabe benötigt die Fluggesellschaft für ihren Bericht und um die betreffende Person bei Bedarf als Zeug*in kontaktieren zu können. Aus dem gleichen Grund sollte das betreffende ärztliche/medizinische Personal den Zwischenfall auch zu eigenen Zwecken schriftlich festhalten/dokumentieren: Symptome, klinische Befunde, durchgeführte Behandlung.
Die Schweigepflicht gilt auch bei solchen Zwischenfällen, weshalb diese ohne das Einverständnis der Patient*innen nicht mit Dritten (z. B. den Medien) besprochen werden sollten.
Zwischenlandung
Bei der Beantwortung der Frage, ob vorzeitig gelandet werden soll, müssen mehrere Faktoren berücksichtigt werden: Ob vor der Landung eventuell Treibstoff abgelassen werden muss, welche Kosten entstehen, ob das Flugzeug auf dem nächsten Flughafen landen kann und ob dieser Flughafen über die erforderlichen medizinischen Ressourcen verfügt.
Die Pilotin/der Pilot koordiniert zusammen mit der Flugsicherung alle operativen Entscheidungen und trägt die Verantwortung für eine eventuelle Zwischenlandung. Alle weiteren Beteiligten wie etwa das Kabinenpersonal, freiwillige Helfer*innen oder medizinisches Bodenpersonal können Empfehlungen geben, doch die endgültige Entscheidung trifft der Pilot.
Die häufigsten Gründe für eine Zwischenlandung sind Herzstillstand, Notfälle im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt, Herzsymptome und Schlaganfallverdacht. Bei den meisten medizinischen Notfällen ist eine Versorgung im Flugzeug möglich. Falls es nach Erreichen der Flughöhe zu einem Zwischenfall kommt, kann es selbst dann, wenn der nächste Flughafen nicht weit entfernt ist, mehr als 30 Minuten bis zur Landung dauern.
Klinische Beurteilung
Wenn das Kabinenpersonal um Hilfe bittet, sollte sich medizinisches Fachpersonal als solches zu erkennen geben und Informationen über die eigene Ausbildung und die aktuelle praktische Tätigkeit bereitstellen. Vor der Hilfeleistung soll das Einverständnis der betroffenen Person eingeholt werden. Die Aufgabe von Ärzt*innen und anderen Ersthelfer*innen besteht darin, die Art und Dauer der Symptome zu klären und evtl. erste Hilfe zu leisten. Die freiwilligen Helfer*innen sollen das Kabinenpersonal in Bezug auf das medizinische Ereignis, dessen Schweregrad und den Behandlungsbedarf beraten und auf mögliche Konsequenzen hinweisen, die eintreten können, falls der Empfehlung einer Zwischenlandung nicht Folge geleistet wird.
Mit hohem Risiko verbunden sind Symptome wie:
- Brustschmerzen
- Kurzatmigkeit
- Zeichen eines Schlaganfalls
Die freiwilligen medizinischen Helfer*innen sollen den Puls, den Blutdruck, die Atmung und den Bewusstseinszustand kontrollieren. Nachdem Informationen über die Patient*in eingeholt wurden, stellt das Kabinenpersonal Kontakt zum medizinischen Unterstützungsteam am Boden her und übermittelt die Informationen sowie etwaige Empfehlungen von Behandlungsmaßnahmen oder den Bedarf an einer möglichst baldigen Landung.
Häufige Erkrankungen und Beschwerden
Ohnmacht
Ohnmachtsanfälle sind der häufigste medizinische Notfall (37 %) in Flugzeugen. Mögliche mitwirkende Ursachen sind Flüssigkeitsmangel sowie der geringere Sauerstoffgehalt der Kabinenluft. Eine veränderte Nahrungsaufnahme und Müdigkeit infolge von Zeitverschiebung können ebenfalls eine Rolle spielen. Die Person wirkt deutlich krank, ihr Bewusstsein ist getrübt, und die Haut kann blass und kaltschweißig sein, doch meist normalisiert sich der Zustand innerhalb von 15–30 Minuten wieder. Häufig haben die Betroffenen einen niedrigen Blutdruck. Dann kann es helfen, sich auf den Rücken zu legen und die Beine hochzulagern. Zu einer Zwischenlandung muss nur selten geraten werden.
Brustschmerzen
Brustschmerzen machen 8 % aller medizinischen Notfälle in Linienflugzeugen aus. Als Ursachen dafür kommen Verengungen der Herzkranzgefäße, Lungenerkrankungen oder andere schwere Erkrankungen in Betracht. Typische Symptome bei einem akuten Herzinfarkt sind Brustschmerzen, in den linken Arm ausstrahlende Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Schwindel und Kaltschweißigkeit. Bei anhaltenden Schmerzen, Veränderungen der Vitalfunktionen oder anhaltenden Atembeschwerden kann eine möglichst baldige Landung ratsam sein.
Atemnot
Atemnot ist für ca. 12 % aller medizinischen Notfälle verantwortlich. Eine mögliche Ursache ist der geringere Sauerstoffgehalt der Kabinenluft, durch den sich bestehende Lungenerkrankungen wie z. B. COPD verschlimmern können. Patient*innen mit einer Sauerstoffsättigung im Blut von weniger als 92 % bei normaler Raumluft sollten eine Sauerstoffflasche mit an Bord nehmen. Dies muss im Voraus mit der Fluggesellschaft abgesprochen werden.
Schlaganfall
Schlaganfälle machen 2 % aller medizinischen Notfälle in Flugzeugen aus. Ein akuter Schlaganfall kann sich in unterschiedlicher Form äußern. Typische Symptome sind Störungen in mindestens einem der folgenden Funktionsbereiche: Sprechen (Wortfindungsstörungen, undeutliche Aussprache), Lächeln (Asymmetrie der Gesichtshälften) oder Heben der Arme (verminderte Kraft in einem Arm). Bei Verdacht auf einen akuten Schlaganfall ist in der Regel eine baldige Landung zu empfehlen.
Krampfanfall
Krampfanfälle können bei Patient*innen mit Epilepsie auftreten. Nach einem solchen Anfall kann es 15–30 Minuten dauern, bis die Person wieder voll bei Bewusstsein ist. Ein einzelner Krampfanfall, von dem sich die betroffene Person erholt, ist in der Regel kein Grund für eine vorzeitige Landung. Im Falle mehrerer oder anhaltender Krampfanfälle, bei denen die Patient*innen nach dem Anfall nicht wieder zu Bewusstsein kommen, sollte jedoch eine möglichst baldige Landung in Erwägung gezogen werden.
Verletzungen
Verletzungen während einer Flugreise sind ebenfalls möglich und relativ häufig. Sie können z. B. auftreten, wenn ein Passagier aufgrund plötzlicher Turbulenzen stürzt oder wenn etwas aus dem Gepäckfach herunterfällt und jemanden trifft. Verbrühungen mit heißen Getränken können auch vorkommen. Die meisten Verletzungen an Bord von Passagierflugzeugen sind weniger schwerwiegend und lassen sich mit der an Bord befindlichen Notfallausstattung behandeln.
Psychiatrische Symptome
Akute psychiatrische Symptome machen 3,5 % aller medizinischen Notfälle aus. Mögliche auslösende Stressfaktoren sind ein langer Check-in, zeitintensive Sicherheitskontrollen, Flugverspätungen, enge Kabinen und Alkoholkonsum. Die Symptome können von einfachen Angstattacken bis hin zu akuten Psychosen reichen. Stark erregte Passagiere stellen an Bord von Flugzeugen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Sie können den Flugablauf stören und aggressiv gegenüber den Mitreisenden auftreten. Angst kann zudem auch körperliche Symptome wie Brustschmerzen und Atembeschwerden hervorrufen.
Allergie
Allergische Reaktionen sind nur selten schwer ausgeprägt. Die häufigste auslösende Ursache sind Lebensmittel, insbesondere Erdnüsse und andere Nüsse.
Schwangerschaft
In der Regel wird bei einer Einlingsschwangerschaft nach der 36. Schwangerschaftswoche und bei einer Zwillingsschwangerschaft nach der 28. Woche von Flugreisen abgeraten. Bei vaginalen Blutungen oder Bauchschmerzen vor der 20. Woche sind in der Regel keine besonderen Maßnahmen und keine vorzeitige Landung nötig. Lediglich das Bodenpersonal sollte bei der Ankunft am Zielflughafen vorbereitet sein. Bei Schwangerschaftskomplikationen nach der 20. Woche oder beginnender Geburt sollte unverzüglich das medizinische Team am Boden kontaktiert und eventuell eine Zwischenlandung empfohlen werden.
Herzstillstand
Ein Herzstillstand macht 0,3 % aller medizinischen Notfälle in Flugzeugen aus, ist aber für 86 % aller Todesfälle verantwortlich. Im Fall eines Herzstillstands wird mit einer Herz-Lungen-Wiederbelebung im Verhältnis 30:2 (Brustkompressionen:Beatmungen) begonnen, entsprechend dem Standardverfahren. Nach Möglichkeit wechseln sich dabei mehrere Helfer*innen alle 2 Minuten ab. Es sollte so früh wie möglich ein Defibrillator eingesetzt werden. Nach einer erfolgreichen Wiederbelebung sollte eine sofortige Zwischenlandung erfolgen.
Dieser Artikel wird Ihnen bereitgestellt von Deximed.
Lesen Sie hier den vollständigen Originalartikel.
Die Inhalte auf team-praxis.de stellen keine Empfehlung bzw. Bewerbung der beschriebenen Methoden, Behandlungen oder Arzneimittel dar. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung durch eine*n Ärzt*in oder Apotheker*in und dürfen nicht als Grundlage für eine eigenständige Diagnose und Behandlung verwendet werden. Konsultieren Sie bei gesundheitlichen Fragen oder Beschwerden immer Ihre Ärztin oder Ihren Arzt!
Lesen Sie dazu mehr in unseren Haftungshinweisen.
In unserer Gesundheitsdatenbank suchen
Inhaltsverzeichnis anzeigenWissenswertes aus den hausärztlichen Praxen

Wissen, wann genug ist
Über Suchterkrankungen sprechen die meisten Menschen nicht gern.
Zum Beitrag

Juckende Augen und triefende Nasen: Hilfe bei Heuschnupfen
Leichte Symptome lassen sich oft durch einfache Maßnahmen lindern.
Zum Beitrag

Sind das die Wechseljahre?
Warum die Wechseljahre auch in der hausärztlichen Praxis Thema sind
Zum Beitrag