Vorübergehende akute psychotische Störungen
Vorübergehende akute psychotische Störungen
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Was ist eine akute vorübergehende psychotische Störung?
Definition
Es handelt sich um eine Gruppe vorübergehender psychischer Störungen.
Symptome
Betroffene Personen entwickeln oft unmögliche Überzeugungen, die nicht der Realität ihrer Mitmenschen entsprechen (Wahnvorstellung). Sie halten an diesen Überzeugungen fest – trotz Gegenbeweisen. Einige Erkrankte sehen, hören, schmecken oder riechen Dinge, die es nicht gibt (Halluzinationen). Viele Patient*innen sind verwirrt und verhalten sich ungewöhnlich. Andere sind unkonzentriert. Einige Patient*innen schwanken zwischen Ekstase, Angst und anderen Gefühlen. Manche entwickeln den Wunsch, ihr Leben zu beenden.
Die Symptome beginnen meist plötzlich. Sie können sich mit der Zeit verändern.
Ursachen
Fachleute gehen davon aus, dass mehrere Faktoren zusammentreffen müssen, nämlich die Persönlichkeit des erkrankten Menschen, eine genetische Anfälligkeit und Lebens- und Umweltfaktoren.
Eine besondere Rolle spielen akute Belastungen und Stresssituationen: Viele Patient*innen haben nämlich vor ihrer Erkrankung ein Trauma erlitten, etwa durch einen Unfall oder einen Krieg. Andere haben einen Angehörigen verloren oder einen Konflikt erlebt. Eine weitere mögliche Ursache ist Stress durch eine körperliche Erkrankung.
Verwandte von bereits erkrankten Personen haben ein erhöhtes Risiko, ebenfalls zu erkranken. Gleiches gilt für Menschen mit einer Migrations- bzw. Fluchterfahrung – und überhaupt für alle, die einschneidende Lebensereignisse erfahren.
Häufigkeit
Pro Jahr erkrankt bis zu rund 1 von 10.000 Personen. Frauen erkranken häufiger als Männer.
Untersuchungen
In der Hausarztpraxis
Das Arztgespräch kann schwierig sein: Viele Betroffene fühlen sich gesund; behandlungsbedürftig fühlen sie sich nicht. Verwandte und andere Außenstehende können deshalb eine Hilfe sein. Die körperliche Untersuchung ergibt meist keine Auffälligkeiten.
Weitere mögliche Untersuchungsmethoden in der Hausarztpraxis sind:
- Blutentnahme
- Messung der elektrischen Herzaktivität (EKG) vor Beginn einer Behandlung mit Antipsychotika
Bei Spezialist*innen
Spezialist*innen für Psychiatrie können gezielte Arztgespräche durchführen. Manchmal wird der betroffenen Person etwas Hirnwasser entnommen (Liquorpunktion). Das Hirnwasser umspült Gehirn und Rückenmark. Die Punktion geschieht durch einen Einstich mit einer Nadel in den Rücken im Bereich der unteren Wirbelsäule.
Im Krankenhaus
Personen mit Symptomen einer akuten Psychose erhalten in der Regel eine Einweisung zur Behandlung im Krankenhaus. Falls die betroffene Person sich oder andere Menschen in Gefahr bringt, kann sie notfallmäßig eingewiesen werden – unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen ihren Willen.
Behandlung
Medikamente
Diese Medikamente kommen zur Behandlung infrage:
- Medikamente gegen Symptome einer Psychose (Antipsychotika)
- Beruhigende, angstlösende Medikamente (z. B. Lorazepam)
- In Einzelfällen: stimmungsstabilisierende Medikamente
Psychotherapie
Betroffenen wird eine Psychotherapie empfohlen, genauer gesagt eine kognitive Verhaltenstherapie. Es handelt sich um ein weit verbreitetes Therapiekonzept. Empfohlen wird diese Behandlung vor allem Personen mit einer erstmaligen psychotischen Episode. Wichtig sind außerdem ausführliche Informationen über die Erkrankung (Psychoedukation).
Bei der kognitiven Verhaltenstherapie geht es vor allem darum, dass Patient*innen lernen, schädliche Gedankenmuster zu erkennen. Anschließend ersetzen sie diese Gedankenmuster durch nützlichere.
Es ist hilfreich, wenn sich die Familie an der Psychotherapie beteiligt. Denn dadurch sinkt oft die Wahrscheinlichkeit, dass die betroffene Person nach der Heilung erneut erkrankt.
Zwangsmaßnahmen als letzter Ausweg
Zwangsmaßnahmen sind beispielsweise das Festhalten und Festbinden oder die zwangsweise Verabreichung von Medikamenten. Diese Maßnahmen erfolgen gegen den Willen der erkrankten Person. Sie können für Betroffene sehr belastend sein. Zwangsmaßnahmen erfolgen erst dann, wenn alle anderen Maßnahmen fehlschlagen und eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung besteht. Sie sind nur in eng definierten Grenzen erlaubt. Die Voraussetzung für Zwangsmaßnahmen ist in der Regel die Einweisung in eine geschlossene oder geschützte Krankenhausabteilung.
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