Sexueller Missbrauch an Kindern
Sexueller Missbrauch an Kindern
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Was ist sexueller Missbrauch an Kindern?
Definition
Sexueller Missbrauch an Kindern ist eine Form der Kindesmisshandlung und bezeichnet Situationen, in denen sexuelle Handlungen an Mädchen und Jungen gegen deren Willen vorgenommen werden oder in denen sie aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können.
Unter sexuellen Missbrauch (Hands on) fallen z. B. Zungenküsse oder Manipulationen der Genitalien sowie schwere Formen sexueller Gewalt wie orale, vaginale und anale Penetration. Sexuelle Handlungen, bei denen der Körper des Kindes nicht berührt wird (Hands off), sind ebenfalls Formen des sexuellen Missbrauchs, z. B. sexuelle Handlungen vor dem Kind, aber auch das gezielte Zeigen pornografischer Inhalte oder die Aufforderung an ein Kind, sexuelle Handlungen an sich – etwa vor der Webcam – vorzunehmen.
Daneben werden die Verbreitung von Filmen oder Fotos mit selbstgefertigten sexuellen Darstellungen und Textbotschaften (Sexting) oder verbale/virtuelle sexuelle Annäherungen (Cybergrooming) unter dem Begriff des sexuellen Missbrauchs zusammengefasst.
Was ist Inzest?
Unter Inzest versteht man sexuelle Handlungen zwischen Menschen, die biologisch miteinander verwandt sind. Sexueller Missbrauch in der Familie umfasst inzestuöse sexuelle Beziehungen zwischen engen Familienmitgliedern.
Zu beachten ist, dass es bis zu einem gewissen Alter normal ist, dass die Kinder ihre Eltern nackt sehen, von ihnen gewaschen werden und im gleichen Bett schlafen. Dabei kann es wiederum große kulturelle Unterschiede geben.
Juristische Definition
Ein Kind ist wegen seines Alters nicht in der Lage zu erfassen, was es bedeutet, in sexuelle Handlungen einzuwilligen und danach zu handeln. Das sexuelle Selbstbestimmungsrecht gilt in Deutschland für Menschen ab 14 Jahren. Als Jugendliche gelten Personen im Alter von 14–17 Jahren. Unter sexuellen Missbrauch von Jugendlichen fallen sexuelle Handlungen von Erwachsenen mit Jugendlichen, die deren fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzen, oder von Erwachsenen oder reifen Jugendlichen mit Jugendlichen, die gegen Bezahlung stattfinden.
Auch sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ist in Deutschland unter Strafe gestellt, also z. B. sexuelle Handlungen einer Person mit ihrem leiblichen oder adoptierten Kind oder mit Jugendlichen, zu denen ein Ausbildungs- bzw. Betreuungsverhältnis besteht.
Symptome
Ein dem Alter nicht angemessenes sexualisiertes Verhalten eines Kindes ist das aussagekräftigste Symptom, z. B. sexuelle Spiele, Sprache, Interaktion und Zeichnungen.
Häufig entwickeln Kinder ein Gefühl der Hilflosigkeit und Isolation, Angststörungen oder selbstverletzendes Verhalten. Auch Depressionen sind oft Folge von sexuellem Missbrauch und können zu Schlafstörungen, mangelndem Selbstwertgefühl bis hin zu Suizidgedanken führen. Nicht selten haben Betroffene über lange Zeit Probleme, Vertrauen zu fassen, und leiden bis ins Erwachsenenalter an psychischen Störungen, z. B. einer posttraumatischen Belastungsstörung.
Es kann auch zu Persönlichkeitsveränderungen wie aggressivem Verhalten oder auffälligem sexuellem Verhalten (Prostitution, sexuell offensives Verhalten, z. B. Anbieten von Sex im Internet, sexualisierte Gewalt gegenüber anderen) ggf. im Erwachsenenalter kommen.
Genitale oder anale Verletzungen sind starke Indizien, kommen jedoch selten vor. Für einen Befund von gerichtlicher Bedeutung sollte das Kind möglichst schnell untersucht werden (Haare, Sperma, Geschlechtskrankheiten, Verletzungen am restlichen Körper usw.).
Ursachen
Sexueller Missbrauch betrifft Kinder aller Altersgruppen, am häufigsten sind jedoch Kinder im Alter von 8–12 Jahren betroffen. Die Täter*innen sind in 80–90 % der Fälle Männer und männliche Jugendliche und in 10–20 % der Fälle Frauen und weibliche Jugendliche. Polizeilich bekannt sind Frauen an 6 % der Übergriffe auf Kinder beteiligt.
Sexueller Missbrauch findet am häufigsten innerhalb der engsten Familie (25 %) oder im sozialen Nahraum (50 %) statt, also im erweiterten Familien- und Bekanntenkreis, durch Nachbar*innen oder Personen aus Einrichtungen und Vereinen, die die Kinder und Jugendlichen gut kennen. Sexueller Missbrauch durch Fremdtäter*innen ist seltener. Dies gilt allerdings nicht für Missbrauch über das Internet.
Es gibt einige Faktoren, die einem Fall von sexuellem Missbrauch in einer Familie zugrunde liegen können oder das Risiko erhöhen. So werden Kinder und Jugendliche, die anderen Formen von Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung ausgesetzt sind (insbesondere Opfer von sexueller Gewalt in der Vergangenheit), sozial isoliert sind oder in autoritären Familien/Strukturen aufwachsen bzw. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen häufiger Opfer von sexuellem Missbrauch.
Häufigkeit
Entsprechend den Zahlen des Bundeskriminalamtes gab es im Jahr 2019 15.520 Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern unter 14 Jahren in Deutschland. 74 % der Opfer sind Mädchen. Die Zahlen bilden die wahre Häufigkeit jedoch nicht ab, da man von einer hohen Dunkelziffer ausgehen muss. Laut einer Umfrage in Deutschland hat jede*r 7. bis 8. Erwachsene in Deutschland in seiner Kindheit und Jugend sexuelle Gewalt erlitten. Bei Frauen ist die Rate höher und jede 5.–6. Frau betroffen. Laut Interpol erschwerte die COVID-19-Pandemie die polizeiliche Aufdeckung und Strafverfolgung von sexuellem Missbrauch an Kindern sowie erhöhte möglicherweise die Kontakte möglicher Täter*innen innerhalb der Familie.
Untersuchungen
- Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Ärzt*innen von einem Missbrauch erfahren können. Betroffene können direkt ärztliche Hilfe suchen oder Vertrauenspersonen wie Freund*innen, Familienmitgliedern oder Lehrer*innen davon erzählen. Andererseits können auch bestimmte körperliche und psychische Erkrankungen oder Verhaltensauffälligkeiten auf die Möglichkeit einer Kindesmisshandlung hinweisen.
- Die Diagnose einer Kindesmisshandlung ist häufig ein schwieriger Prozess und sollte von psychologisch geschulten Fachkräften begleitet werden, die nach fixen Protokollen vorgehen.
- Dabei werden u. a. körperliche und nicht-körperliche Symptome erfasst, mögliche Zeugen befragt und die Reaktion der Eltern bzw. deren Interaktion mit dem Kind beobachtet.
- Die körperliche Untersuchung nach einem möglichen Fall von sexuellem Missbrauch wird von forensisch spezialisierten Ärzt*innen durchgeführt, da sexueller Missbrauch oft wenige oder undeutliche Spuren oder Verletzungen hinterlässt.
- Auch die Befragung sollte auf jeden Fall psychologisch geschulten Fachkräften überlassen werden, um nicht mit dem späteren Vorwurf suggestiver Befragung oder Beeinflussung die Glaubwürdigkeit des Kindes zu beeinträchtigen.
Behandlung
- Das vorrangige Ziel der Maßnahmen nach einem Fall von sexuellem Missbrauch ist es, das Kind vor weiteren Übergriffen zu schützen.
- Gegebenenfalls wird innerhalb eines bestimmten Zeitfensters nach dem Missbrauch eine Postexpositionprophylaxe gegen sexuell übertragbare Krankheiten wie HIV oder eine Notfallschwangerschaftsverhütung verabreicht.
- Die Behandlung des Kindes richtet sich nach Beschwerden und psychischen Folgen des Ereignisses. Mögliche psychosoziale Therapieformen sind Einzel- oder Gruppentherapie oder Familientherapie mit den Erziehungsberechtigten.
- Möglichst bald nach einer Kontaktaufnahme mit Einrichtungen der Jugendhilfe, Kinderschutzzentren, Beratungsstellen oder Familiengericht sollte eine erste gemeinsame Helferkonferenz zusammenkommen.
- Mit Kenntnis der Eltern treffen sich alle professionellen Helfer*innen, die mit der Familie zusammengearbeitet haben oder zusammenarbeiten werden.
- Das Gespräch wird in der Regel durch die Mitarbeiter*innen der Jugendhilfe oder im Falle stationärer Behandlung durch Sozialdienste in den Krankenhäusern organisiert.
- Nur wenn eine psychische Erkrankung vorliegt, sind u. U. Medikamente notwendig; diese richten sich nach der Art der psychischen Beschwerden (z. B. posttraumatische Belastungsstörung, Angststörungen, depressive Störungen).
Autor
- Markus Plank, MSc BSc, Medizin- und Wissenschaftsjournalist, Wien
Quellen
Literatur
Dieser Artikel basiert auf dem Fachartikel Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen. Nachfolgend finden Sie die Literaturliste aus diesem Dokument.
- Landesärztekammer Thüringen, Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer. Gewalt gegen Kinder. Thüringer Leitfaden für Ärzte und Psychotherapeuten. 3. Auflage. Jena 2015. www.bundesaerztekammer.de
- Unabhängige Beauftrage für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Zahlen und Fakten - Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Stand Mai 2023. beauftragte-missbrauch.de
- Bundeskriminalamt. Polizeiliche Kriminalstatistik 2022 (PKS). www.bka.de
- Nach Angaben von Interpol: Corona-Maßnahmen können Aufklärung von Missbrauchsfällen erschweren. SPIEGEL, 7.9.2020. Abruf 20.10.2020. www.spiegel.de
- Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Gefährdungen und Risiken. (letzter Zugriff am 24.05.2023. beauftragte-missbrauch.de
- Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ). Kindesmisshandlung, - missbrauch, -vernachlässigung unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik (Kinderschutzleitlinie). AWMF-Leitlinie Nr. 027-069, S3, Stand 2019. www.awmf.org
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