Kindesmisshandlung und Vernachlässigung
Kindesmisshandlung und Vernachlässigung
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Was ist Kindesmisshandlung und Vernachlässigung?
Definition
Vernachlässigung und Kindesmisshandlung in jeglicher Form schaden der Gesundheit und können für das Kind nachhaltige körperliche und psychische Auswirkungen haben. Misshandlung oder Vernachlässigung entstehen als Folge einer problematischen Eltern-Kind-Beziehung. Während Vernachlässigung eher ein passiver Vorgang ist, wird das Kind in Fällen von Kindesmisshandlung zum Opfer aktiver Gewalt. Häufig kommen beide Formen gleichzeitig vor.
Vernachlässigung und Kindesmisshandlung wird in vier wesentliche Gruppen eingeteilt:
- Vernachlässigung: fehlende Erfüllung grundlegender körperlicher und seelischer Bedürfnisse der Kinder
- Körperliche (physische) Gewalt: Schläge, Verbrennungen, nicht-unfallbedingte Kopfverletzungen bei Babys (Schütteltrauma) oder Münchhausen-Syndrom
- Psychische Gewalt: Handlungen oder aktive Unterlassungen, die Kinder in ihrer seelischen Entwicklung beeinträchtigen können, z. B. Ablehnung, Isolierung oder unverhältnismäßige Anforderungen an das Kind
- Sexueller Missbrauch: Aktive und/oder passive Beteiligung von Kindern an sexuellen Aktivitäten, der sie aufgrund ihres Entwicklungsstandes nicht frei und verantwortlich zustimmen können.
Symptome
Vernachlässigung
Körperliche Vernachlässigung kann sich durch eine nicht ausreichende Ernährung zeigen, die zu verzögerter Entwicklung oder Krankheiten durch Vitaminmangel führen kann. Seelische Vernachlässigung kann vielfältige Folgen haben, z. B. ein gestörtes Bindungsverhalten, eine Verzögerung der Sprachentwicklung, Hyperaktivität, Depressionen, Angststörungen und andere Verhaltensauffälligkeiten.
Körperliche Gewalt
Körperliche Gewalt gegen Kinder führt häufig zu äußeren, erkennbaren Verletzungen wie Abschürfungen, Blutergüssen und Platzwunden, aber auch Vergiftungen oder Verbrennungen. Verletzungen der Kopfhaut können im behaarten Bereich verborgen sein, und auch Knochenbrüche gehen nicht immer mit äußerlich sichtbaren Schwellungen oder Hautblutungen einher. Schwierig zu erkennen sind außerdem innere Verletzungen. Schäden an inneren Organen oder nicht-unfallbedingte Kopfverletzungen bei Babys können zu inneren Blutungen führen und für das Kind lebensgefährlich sein.
Psychische Kindesmisshandlung
Symptome bei seelischer Gewalt sind stark altersabhängig und können von z. B. Gedeihstörungen bei Säuglingen über Daumenlutschen und Sprachentwicklungsstörungen bei Kleinkindern bis hin zu Kontaktstörungen und Hyperaktivität bei Schulkindern führen. Ebenso können betroffene Kinder an psychischen Folgen wie Depressionen, Essstörungen oder Einnässen leiden.
Sexuelle Gewalt
Sexueller Missbrauch betrifft Kinder aller Altersgruppen, am häufigsten sind jedoch Kinder im Alter von 8 bis 12 Jahren betroffen. Die Folgen für das Kind können vielfältig sein. Oft führt sexueller Missbrauch zu Hilflosigkeit, Isolation, Depression und Verhaltensänderungen. Viele Betroffene leiden noch im Erwachsenenalter unter psychischen Erkrankungen. Körperliche Symptome wie genitale oder anale Verletzungen sind vergleichsweise selten und kein sicheres Kriterium, um festzustellen, ob ein sexueller Übergriff stattgefunden hat.
Ursachen
Kindesmisshandlungen und sexueller Missbrauch treten in allen sozialen Schichten auf, jedoch können bestimmte Verhältnisse das Risiko erhöhen. Mögliche Hintergründe von problematischen Eltern-Kind-Beziehungen mit Kindesmisshandlung oder Vernachlässigungen können beispielsweise eine ungewollte Schwangerschaft, eine ungeklärte Vaterschaft oder andere Krisen während der Schwangerschaft oder in der Beziehung der Eltern sein. Die Aufgaben in Verbindung mit einem Kind können die Erziehungsberechtigten überfordern, z. B. im Fall von Alleinerziehenden oder sehr jungen Eltern. Auch zusätzliche Belastungen, beispielsweise durch körperliche oder psychische Erkrankungen und Alkoholabhängigkeit stehen mitunter im Zusammenhang mit Gewalt gegen Kinder. Unter Eltern, die selbst Gewalterfahrungen in ihrer Kindheit erlebt haben, ist das Risiko ebenfalls erhöht. Psychische Gewalt und Misshandlung ist in Familien mit höherem Sozialstatus häufiger, z. B. durch Teilnahmslosigkeit aufgrund von beruflicher Überforderung oder überprotektives Verhalten.
Diesen Risikofaktoren stehen sog. Schutzfaktoren entgegen, die das Risiko von Kindesmisshandlung reduzieren. Dazu gehören eine positive Selbstwahrnehmung und soziale Kompetenzen des Kindes, stabile Bindungen zu mindestens einer Bezugsperson, eine emotional warme, aber klar strukturierte Erziehung sowie soziale Unterstützung und eine frühe Unterstützung der Eltern von außen. Diese Schutzfaktoren können z. B. durch frühzeitige Unterstützung der Eltern (Frühe Hilfen) gestärkt werden.
Häufigkeit
In Deutschland gibt es keine offiziellen Daten über Kindesmisshandlungen, daher ist die Häufigkeit nicht bekannt. Schätzungen zufolge sind 9,9 % der Frauen und 11,8 % der Männer im Laufe ihrer Kindheit mindestens einmal körperlicher Gewalt ausgesetzt gewesen. Unter im Krankenhaus behandelten Kindern finden sich bei etwa 2 % mit körperlichen Symptomen von Misshandlung oder Vernachlässigung. In der polizeilichen Kriminalstatistik wurden 2022 in Deutschland 3.516 vollendete Misshandlungen von Kindern gemeldet und 15.520 Kinder als Opfer von sexueller Gewalt (inkl. Versuche) registriert. Vernachlässigung und Kindesmisshandlung bleiben jedoch häufig unerkannt, weshalb von einer hohen Dunkelziffer auszugehen ist.
Untersuchungen
- Besteht der Verdacht auf Kindesmisshandlung und Vernachlässigung werden Ärzt*innen das Kind besonders kindgerecht und unauffällig untersuchen.
- Dazu wird der ganze Körper des vollständig entkleideten Kindes inkl. Anogenitalbereich untersucht.
- Der körperliche Entwicklungsstand hinsichtlich Größe, Gewicht, Kopfumfang, Ernährungszustand und Pflege wird ebenso beurteilt wie der psychische Status.
- Werden verdächtige Verletzungen gefunden, werden diese möglichst gründlich (fotografisch) dokumentiert.
- Im Gespräch mit den Eltern achten Ärzt*innen darauf, ob vorliegende Verletzungen plausibel erklärt werden und ob zusätzliche unklare oder verdächtige, evtl. auch ältere Verletzungen vorliegen.
- Auch häufige Arztwechsel, verzögerte Arztbesuche und Hinweise von den Kindern selbst werden in die Beurteilung miteinbezogen.
- Zeigt sich im Gespräch eine gestörte Eltern-Kind-Interaktion, ein fordernd-aggressives Verhalten gegenüber den Behandler*innen oder ggf. ein erkennbarer Alkohol- und/oder Drogenkonsum gilt dies ebenfalls als Warnzeichen.
- Hinsichtlich einer möglichen Vernachlässigung wird geprüft, ob alle Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen etc. wahrgenommen wurden.
- Neben den Verletzungen werden auch die Aussagen der Sorgeberechtigten, bei Bedarf mit wörtlichen Zitaten, dokumentiert.
- Ein forensisches Interview sollten nur psychologisch geschulte Fachkräfte durchführen.
- Vertiefende Untersuchungen sind notwendig, um einen bestehenden Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zu erhärten oder zu entkräften.
- Dafür ist ein interdisziplinäres Team aus ärztlichen, sozialpädagogischen, psychologischen und pflegerischen Fachkräfte sinnvoll.
- Für eine mögliche Kontaktaufnahme mit Betreuer*innen (Lehrer*innen, Erzieher*innen) und zuständigem Jugendamt ist eine Entbindung von der Schweigepflicht notwendig.
- Zusätzlich zu einer Basislaboruntersuchung von Blut, Urin und Stuhl kann nach Absprache mit dem multidisziplinären Kinderschutzteam ggf. weitere Labordiagnostik eingesetzt werden.
- Bei begründetem Verdacht auf körperliche Misshandlung gibt es standardisierte Vorgaben zur Durchführung eines Röntgen-Skelettscreenings.
- Zur Detektion von Kopfverletzungen können Magnetresonanztomografie-(MRT-), Computertomografie-(CT-) oder Ultraschalluntersuchungen eingesetzt werden.
- Auch die Wirbelsäule kann per MRT untersucht werden.
- Eine augenärztliche Untersuchung soll besonders bei Kindern < 24 Monate mit Verdacht auf eine misshandlungsbedingte Schädelhirnverletzung durchgeführt werden.
- Ggf. kann eine stationäre Aufnahme (für Diagnosesicherung, Verlaufsbeobachtung und/oder zeitlich begrenzten Schutz für das Kind) notwendig sein.
- Geschwisterkinder sind bei Bedarf ebenfalls zu untersuchen.
Behandlung
- Das Ziel der Behandlung ist es, die Misshandlungen oder Vernachlässigung zu erkennen und Maßnahmen zur Beendigung einzuleiten sowie, wenn möglich, gleichzeitig das Vertrauen der Sorgeberechtigten und des Kindes in die Ärztin/den Arzt zu erhalten.
- Möglichst früh sollte eine erste gemeinsame Helferkonferenz aus Jugendhilfe, Kinderschutzzentren, Beratungsstellen, Familiengericht oder Fachkräften zu Suchterkrankungen zusammenkommen.
- Die Organisation erfolgt in der Regel durch Mitarbeiter*innen der Jugendhilfe oder durch Sozialdienste in den Krankenhäusern.
- Frühe Hilfen für Familien (ab der Schwangerschaft) mit Kindern bis drei Jahre sind Angebote aus verschiedenen Systemen, insbesondere aus der Kinder- und Jugendhilfe, dem Gesundheitswesen, der Frühförderung und der Schwangerschaftsberatung. Sie bieten Eltern Unterstützung, Beratung und Begleitung und richten sich besonders an Familien in belasteten Lebenslagen.
- Das Jugendamt hat die Aufgabe, dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nachzugehen und kann das Kind im Falle akuter Selbst- oder Fremdgefährdung in Obhut nehmen.
- In strafrechtlich relevanten Fällen ermittelt die Polizei.
- Die Verlaufskontrolle wird in Absprache mit allen beteiligten Helfer*innen geplant.
- Bei Vernachlässigung werden besonders die Körpermaße, der Pflegezustand, der Zahnstatus und der allgemeine Verlauf der körperlichen Entwicklung kontrolliert.
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