Rückenmarksverletzungen

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Was ist eine Rückenmarksverletzung?

Definition

Eine Verletzung des Rückenmarks ist eine ernsthafte Schädigung, die in der Regel durch einen Verkehrsunfall, einen Unfall beim Sport oder bei anderen körperlichen Tätigkeiten verursacht wird.

Die Rückenmarkssegmente werden von oben nach unten in die Halswirbelsäule (HWS) (C1–C8), Brustwirbelsäule (BWS) (T1–T12), Lendenwirbelsäule (LWS) (L1–L5) und Sakralwirbelsäule (SWS) (S1–S5) unterteilt. Eine Rückenmarksverletzung kann dazu führen, dass die betroffene Person von der Stelle der Verletzung im Rücken abwärts gelähmt bleibt. In der ersten Zeit nach der Verletzung ist eine sorgfältige Behandlung, Rehabilitation und Pflege im Krankenhaus erforderlich. Rehabilitation und Pflege müssen oft lebenslang weitergehen.

Symptome

Verletzungen des Rückenmarks können zu Ausfallerscheinungen von Bewegungen, Wahrnehmungen und Körperfunktionen sowie Nervenschmerzen führen. Diese neurologischen Symptome können einzeln oder kombiniert auftreten. Die Lähmungen können vollständig sein, oder es können Restfunktionen erhalten bleiben. Häufig kommt es zu einer Lähmung der Beine (Paraplegie) oder aller Extremitäten (Tetraplegie), Gefühllosigkeit sowie Blasen- und Mastdarmfunktionsstörungen. Bei Verletzung von C4 oder höher besteht die Gefahr einer Zwerchfelllähmung und Atembeschwerden.

Ursachen

Eine Rückenmarksverletzung kann die Folge einer traumatischen Schädigung (direkte Einwirkung, z. B. bei Verkehrsunfall, Sturz, Gewalttaten) oder nichttraumatischen Schädigung (z. B. Krankheiten, Entzündungen oder Tumore) sein. Häufigste Ursachen für traumatische Rückenmarksverletzungen sind Verkehrsunfälle, Stürze und Sportunfälle. Die häufigsten nichttraumatischen Ursachen sind multiple Sklerose, Autoimmunerkrankungen, spinale Ischämie, infektiöse Myelitis und Strahlenmyelopathie.

Häufigkeit

Pro Jahr treten etwa 10–50 traumatische Querschnittlähmungen je Million Einw. auf, wobei Männer häufiger betroffen sind. Das durchschnittliche Lebensalter liegt bei 40 Jahren. Eine traumatische Rückenmarksverletzung führt bei etwa 45 % zur Lähmung aller Extremitäten.

Untersuchung

  • Am Beginn der Untersuchung wird der Unfallhergang rekonstruiert bzw. bei nichttraumatischen Verletzung eine Untersuchung auf mögliche andere infrage kommende Erkrankungen durchgeführt.
  • Es erfolgt eine eingehende Untersuchung, bei der körperliche und neurologische Funktionen überprüft werden, aber auch die Körpertemperatur und Durchblutung der Extremitäten.
  • Besondere Bedeutung besitzen bildgebende Diagnoseverfahren wie Röntgen, CT und MRT, gegebenenfalls auch Ultraschall.
  • Die Nervenfunktion wird mit speziellen Methoden geprüft, gegebenenfalls wird die Blut- oder Gehirn-Rückenmarks-Flüssigkeit untersucht.
  • Bei nichttraumatischer Ursache werden Tests auf Infektionen oder Erkrankungen durchgeführt.

Behandlung

  • Bei jeder akuten Querschnittsymptomatik besteht die Gefahr von lebensbedrohlichen Komplikationen; das erste Ziel der Behandlung ist es deshalb, das Leben der Patient*innen zu retten.
  • In der Akutphase nach einer Rückenmarksverletzung gilt es die Wirbelsäule zu stabilisieren, um weitere Schädigungen zu verhindern und mögliche reversible Ursachen zu beheben.
  • Bei den meisten verletzungsbedingten und nichtverletzungsbedingten Querschnittslähmungen wird eine Operation durchgeführt, um den Druck auf die Wirbelsäule zu entlasten und diese zu stabilisieren.
  • Ein ausreichender Blutdruck und Sauerstoffgehalt im Blut verbessern die Prognose, ggf. müssen die Patient*innen beatmet werden.
  • Über einen zentralen Venenkatheter wird eine Reihe von Medikamenten verabreicht.
    • Eine frühzeitige und ausreichende Schmerztherapie ist wichtig, um einen chronischen Schmerzzustand zu verhindern.
    • Da die Bewegung der Beine wegfällt und damit die Thrombosegefahr steigt, werden entsprechend vorbeugende Medikamente gegeben und Kompressionsstrümpfe verwendet.
    • Mögliche Infektionen müssen gezielt behandelt werden, auch magenschützende Medikamente werden eingesetzt.
  • Eine regelmäßige Harn- und Stuhlentleerung wird durch Drainagen und ggf. Medikamente sichergestellt.
  • Beim Umgang mit den Patient*innen (Lagerung, Anheben, Transport) ist besondere Vorsicht nötig. Um die Gelenke und die Haut zu schützen, wird die liegende Person dennoch regelmäßig umgelagert und gedreht. Die Gelenke werden gebeugt, gedehnt und gestreckt, damit sie nicht versteifen.
  • Rehabilitation und Komplikationsvermeidung
    • Mit Rehabilitationsmaßnahmen sollte so früh wie möglich, auch bereits auf der Intensivstation, begonnen werden, um Muskelfunktionen zu erhalten oder möglicherweise zurückzuerlangen, den Kreislauf anzupassen und Fehlstellungen und einseitige Fehlhaltungen zu vermeiden.
    • Die selbstständige Körperlagerung und Untersuchung der Haut auf Druckstellen muss erlernt werden.
    • Eine Atemtherapie ist sinnvoll, um Sekretstau in der Lunge und Infektionen zu verhindern.
    • Durch die dauerhafte Immobilität kommt es zu einer Schwächung der Knochen, wodurch sich langfristig das Risiko von Knochenbrüchen erhöht (Osteoporose). Mobilisierung und Medikamente können dem bis zu einem gewissen Grad vorbeugen.
    • Die Patient*innen erlernen das eigenständige Management von Störungen der Blasen-, Darm- und Sexualfunktion. Zur Blasenentleerung wird ein Katheter verwendet, der in regelmäßigen Abständen geöffnet wird. Sowohl die Querschnittslähmung an sich als auch die Verwendung eines Katheters erhöhen das Risiko von Harnwegsinfektionen, die mit Antibiotika behandelt werden sollten. Es können sich zudem Steine in der Blase bilden, die mit einer Ultraschalluntersuchung festgestellt werden können und entfernt werden müssen. Die Darmfunktion kehrt im Lauf der Zeit zurück. Allerdings verlieren die Patient*innen die Kontrolle über den Enddarm. Schon frühzeitig werden deshalb feste Routinen für die Darmentleerung eingeführt, zu denen die Verwendung von Abführmitteln und Einläufen zählt.
  • Die Lebensumgebung sollte bestmöglich an die funktionellen Einschränkungen im Alltag angepasst werden. Angehörige, Betreuer*innen und vor allem die Patient*innen selbst müssen über die Schädigung, die Folgen und die Prognose aufgeklärt werden, damit sie Komplikationen erkennen und selbstständige Maßnahmen ergreifen können. Unter Umständen ist eine weitergehende psychosoziale Betreuung notwendig.
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