Schwangerschaftsabbruch
Schwangerschaftsabbruch
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Was ist ein Schwangerschaftsabbruch?
Definition
Bei einem Schwangerschaftsabbruch wird eine bestehende Schwangerschaft durch medizinische Maßnahmen vorzeitig beendet.
Frauen in Deutschland, die einen Schwangerschaftsabbruch wünschen, haben bis zum Ende der 12. Woche nach der Empfängnis (14. Schwangerschaftswoche nach der letzten Regelblutung) die Möglichkeit, diesen straffrei durchführen zu lassen, vorausgesetzt die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerenkonfliktberatung ist mindestens drei volle Kalendertage vor dem Abbruch erfolgt.
Wenn die Schwangerschaft durch eine Straftat (z. B. Vergewaltigung) entstanden ist, kann ein Schwangerschaftsabbruch bis zum Ende der 12. Woche nach der Empfängnis ohne Beratungspflicht durchgeführt werden.
Bei erheblicher Beeinträchtigung der Gesundheit der Schwangeren oder des Kindes ist ein Schwangerschaftsabbruch auch noch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. In diesem Fall wird eine ausführliche Beratung empfohlen.
Heute können Frauen oftmals zwischen einem chirurgischen oder einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch wählen, wobei der medikamentöse nur bis zur 9. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden kann.
Wenn medizinische oder kriminologische Gründe vorliegen, bezahlt die Krankenkasse den Schwangerschaftsabbruch. Bei sozialer Bedürftigkeit der Frau werden die Kosten auch ohne Indikation übernommen.
Ursachen
Ein Schwangerschaftsabbruch wird häufig nach einer Verhütungspanne, bei jüngeren Frauen und bei Frauen in instabilen Partnerschaften durchgeführt.
Häufigkeit
Seit dem Jahr 2007 mit ca. 116.900 Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland geht die Häufigkeit zurück. Im Jahr 2021 wurden ca. 94.600 Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. 2022 stieg die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche erstmals wieder an auf 104.000.
Untersuchungen
- Die Schwangerschaft wird durch einen positiven Schwangerschaftstest (Beta-hCG-Bestimmung im Urin) festgestellt.
- Bei einem regelmäßigen Menstruationszyklus kann die Schwangerschaftsdauer mit dem ersten Tag der letzten normal starken Periodenblutung berechnet werden.
- Mit einer Ultraschalluntersuchung kann das Schwangerschaftsalter genau bestimmt werden.
- Im ärztlichen Gespräch werden evtl. vorherige Schwangerschaften und Vorerkrankungen erfragt.
- Im Blut der Schwangeren wird der Rhesusfaktor bestimmt.
- Zudem wird eine Urinprobe auf Chlamydien untersucht.
Behandlung
Schwangerschaftsberatung
- Wenn die Frau sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet, muss sie sich zunächst an eine anerkannte Beratungsstelle wenden. Die Konfliktberatung ist vor einem Schwangerschaftsabbruch gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben und darf nicht von denselben Ärzt*innen durchgeführt werden, die den Abbruch vornehmen werden. Zwischen der Beratung und dem Eingriff müssen mindestens drei volle Kalendertage liegen.
- Eine Ausnahme stellen Fälle dar, in denen ein Schwangerschaftsabbruch aus medizinischen oder kriminologischen Gründen erfolgt.
- Die Abbruchmethode wird von den behandelnden Ärzt*innen und den Patientinnen gemeinsam festgelegt. Entscheidend sind der Gesundheitszustand der Frau, die Dauer der Schwangerschaft und der Wunsch der Patientin.
- Kurz vor oder nach dem Schwangerschaftsabbruch wird zudem eine Beratung über verschiedene Verhütungsmethoden angeboten.
- Im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch können unterschiedliche, starke Emotionen auftreten. Daher wird Unterstützung durch eine nahestehende Person empfohlen.
Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch
- Ein Schwangerschaftsabbruch ohne medizinische Gründe kann bis zum 63. Tag nach der letzten Regelblutung mit Medikamenten durchgeführt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies auch in der Hausarztpraxis möglich.
- Das häufigste Behandlungsverfahren besteht aus einer Kombination von Mifepriston und einem Prostaglandin (Misoprostol).
- Mifepriston blockiert die Wirkung des Gelbkörperhormons (Progesteron), wodurch der Schwangerschaftsabbruch eingeleitet wird. Das Medikament wird unter ärztlicher Aufsicht eingenommen.
- Nach 24–48 Stunden wird die Behandlung mit Misoprostol fortgesetzt, auf Wunsch der Patientin auch zu Hause.
- Misoprostol kann unterschiedlich verabreicht werden, entweder als Tabletten zum Einnehmen wie eine Schmelzablette unter der Zunge oder in der Backentasche oder zum Einführen in die Scheide.
- Der Wirkstoff führt dazu, dass sich die Gebärmutter zusammenzieht und der Gebärmutterhals weich wird. Ca. 1–4 Stunden nach der Einnahme treten krampfartige Bauchschmerzen und starke Blutungen auf.
- Nach dem Abgang des Schwangerschaftsgewebes bestehen in der Regel für 2 Tage stärkere Blutungen und danach menstruationsähnliche Blutungen für 10–14 Tage.
- Wenn stärkere oder länger anhaltende Blutungen auftreten, sollten Sie ärztlichen Rat suchen. Rufen Sie Ihre Arztpraxis an, wenn innerhalb von 2 Stunden mehr als 8 dicke Binden durchgeblutet sind und die Blutung innerhalb der nächsten 2 Stunden nicht geringer wird.
Nebenwirkungen
- Mögliche Nebenwirkungen der medikamentösen Behandlung sind Kopfschmerzen, Fieber, Durchfall, Übelkeit, Erbrechen und starke Bauchschmerzen.
- Die Schmerzen können mit Schmerzmitteln (z. B. Ibuprofen oder Metamizol) gelindert werden.
- Zudem kann Ihnen ein Medikament gegen Übelkeit (z. B. Metoclopramid oder Dimenhydrinat) verschrieben werden.
Chirurgischer Schwangerschaftsabbruch
- Ein chirurgischer Schwangerschaftsabbruch kann bis zur 12. Woche nach der Empfängnis durchgeführt werden (also bis zu 14. Schwangerschaftswoche nach dem ersten Tag der letzten Menstruation).
- Vor der Operation erhalten Sie ein Medikament (z. B. Misoprostol), um den Gebärmutterhals vorzubereiten.
- In der Regel wird eine sog. Vakuumaspiration (Saugkürettage) durchgeführt, bei der das Gewebe aus der Gebärmutter abgesaugt wird.
- Bei Verdacht auf zurückbleibende Gewebereste kann die Gebärmutter mit einem stumpfen Instrument, einer sog. Kürette, ausgeschabt werden.
- Der Eingriff erfolgt meist unter Vollnarkose, kann aber auch unter örtlicher oder regionaler Betäubung durchgeführt werden.
Nachuntersuchung
- Nach einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch soll kontrolliert werden, ob die Schwangerschaft beendet ist.
- In der Arztpraxis wird 7–14 Tage nach dem Abbruch der Beta-hCG-Spiegel bestimmt.
- Alternativ kann die Patientin eine Selbstkontrolle mittels Urin-hCG-Test durchführen.
- Eine Nachuntersuchung, ggf. mit Ultraschall, wird 7–14 Tage nach dem Abbruch empfohlen.
- Nach einem frühen operativen Schwangerschaftsabbruch (vor der 7. Schwangerschaftswoche) soll eine weiter bestehende Schwangerschaft mit Ultraschall ausgeschlossen werden.
- Falls kein Schwangerschaftsgewebe nachgewiesen werden kann, soll eine Beta-hCG-Verlaufskontrolle erfolgen.
- Ggf. können Sie bei einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle einen Termin zur psychologischen Nachbetreuung vereinbaren.
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