Postoperativer Harnverhalt

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Was ist postoperativer Harnverhalt?

Definition

Im Zusammenhang mit operativen Eingriffen erfolgen verschiedene Arten der Betäubung (Anästhesie) während der eigentlichen Operation. In den ersten Stunden und Tagen nach dem Eingriff kann außerdem eine schmerzstillende Behandlung erforderlich sein. Sowohl Betäubungsmittel als auch schmerzstillende Medikamente können bei einigen Patient*innen dazu führen, dass sie ihre Harnblase nach einer Operation nicht eigenständig entleeren können. Wenn Urin in der Blase verbleibt und es nicht möglich ist, Wasser zu lassen, spricht man von einem Harnverhalt.

Symptome

Typische Symptome eines postoperativen Harnverhalts sind Bauchschmerzen und Rückenschmerzen. Dazu kommen neurologische und Herz-Kreislauf-Probleme wie Übelkeit und Erbrechen sowie Blutdruckstörungen, langsamer Puls und vorübergehender Bewusstseinsverlust. Schmerzen und andere Symptome können aber auch völlig fehlen.

Ursachen

Ein postoperativer Harnverhalt beruht darauf, dass die Betäubungsmittel die Muskulatur der Blase bzw. die regulierenden Nerven sozusagen „lähmen“. Dadurch zieht sich die Blase nicht zusammen und entleert sich nicht. Dies kann auch durch die Verletzung von für die Blasenentleerung zuständigen Nerven zustande kommen. Durch den Einfluss von schmerzstillenden Medikamente nach der Operation oder aufgrund verletzter Nerven kann zudem das Gefühl der Blasenfüllung und der Harndrang verringert werden. Das Risiko erhöht sich, wenn während der Operation viel Flüssigkeit per Infusion verabreicht wurde.

Häufigkeit

Grundsätzlich kann es bei allen Patient*innen ohne Blasenkatheter postoperativ zu einem Harnverhalt kommen. Nach einer Spinalanästhesie, also einer Betäubung im Bereich des unteren Rückenmarks, kommt es bei bis zu 1/4 der Patient*innen zu einem Harnverhalt, bei anderen Operation bei 4–29 %. Die Häufigkeit ist auch abhängig von Geschlecht und Alter der Patient*innen, Art und Dauer des operativen Eingriffs, vorbestehenden Blasenentleerungsstörungen sowie der Art der Anästhesie.

Untersuchungen

  • Der Verdacht ergibt sich, wenn 8–12 Stunden nach einer Operation bei gefüllter Harnblase (ca. 500 ml) die Harnblase noch nicht entleert wurde und nicht entleert werden kann sowie die weiteren Symptome dazu passen.
  • Der Bauch kann abgetastet werden, um festzustellen, ob die Blase vergrößert ist.
  • Der Diagnose wird mittels Ultraschalls bestätigt.

Behandlung

  • Ziele der Behandlung sind, die Symptome zu lindern sowie akute Komplikationen und Langzeitschäden zu verhindern.
  • Zur Vorbeugung sollte anstatt reiner Opioide eine kombinierte Schmerztherapie mit opioiden und nichtopioiden Medikamenten erfolgen.
  • Bei Prozeduren mit erhöhtem Risiko kann ggf. eine prophylaktische Katheteranlage erfolgen.
  • Im Falle eines diagnostizierten Harnverhalts wird bei Erwachsenen ab einer Blasenfüllung von 400–500 ml eine Blasenentleerung mit einem Einmalkatheter empfohlen.
  • Auch Medikamente können zur Behandlung eingesetzt werden.
  • Um einen Harnverhalt zu vermeiden, sollte v. a. bei möglichen Risikofaktoren nach einer Operation die Entleerung der Blase kontrolliert werden. Bei einem ambulanten Eingriff sollte per Ultraschall geprüft werden, ob die Harnblase geleert werden konnte.
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